Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung folgenende Aufgaben:
Verwaltung des vorhandenen Kirchenvermögens;
Erhalt der kirchlichen Gebäude und Einrichtungen;
Finanzierung der für die Seelsorge notwendigen Belange in der Pfarrei;
Die Ausgaben und Einnahmen der Pfarrei beschließen, kontrollieren und
bestätigen;
Haushaltsplan jährlich erstellen;
Kirchenrechnung erstellen, die für jedes Pfarrgemeindemitglied zu einer von der
Kirchenverwaltung angegebenen Zeit öffentlich einsehbar ist.
Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat (ein Vertreter der Kirchenverwaltung nimmt
jeweils als Gast bei den Sitzungen des Pfarrgemeinderates teil und auch
umgekehrt).
Entscheidung über Personalangelegenheiten , z.B. Mitarbeiter der Pfarrei,
Mesner, Organisten, Reinigungskräfte
Da die Ausgaben
der Pfarrei, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, ständig
steigen, während die Einnahmen (z. B.durch Kollekten) gleich
bleiben oder weniger werden, sind die Kirchenstiftungen immer auf
Spenden angewiesen.
|

|